Öffentliche Sitzung des Kreistages Holzminden: Mit den Ergebnissen der eingesetzten Kommission zur Erarbeitung einer Empfehlung für das pädagogische Konzept und der Schulform der Sekundarschule mit gymnasialen Zweig hat sich der Kreistag am 19.07.2021 erneut mit der zukünftigen Schulstruktur beschäftigt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
1. Es wird kein Zentrum für Inklusion gebildet.
2. Der Landrat wird damit beauftragt:
a) die Genehmigung für die Aufhebung der Sprachheilklassen zum Schuljahr 2022/2023 an der Astrid-Lindgren-Schule und gleichfalls die Genehmigung für die Einrichtung der Sprachheilklassen an der Grundschule Eschershausen vorzubereiten.
b) das Genehmigungsverfahren für die auslaufende Aufhebung der Haupt- und Realschule Eschershausen einzuleiten.
c) das Genehmigungsverfahren für die auslaufende Aufhebung der Oberschule Bevern sowie das Genehmigungsverfahren für die Einrichtung einer Außenstelle für die Jahrgänge 9 und 10 der Oberschule Bevern im Schulzentrum Liebigstraße einzuleiten.
d) die ursprünglich für die KVHS geplanten Räumlichkeiten an der Liebigstraße für die Außenstelle der Oberschule Bevern herzurichten.
e) das Genehmigungsverfahren für die Verlegung der Förderschule GE an den Standort Bevern einzuleiten sowie den Anbau für die Förderschule GE am Standort Bevern zu planen.
f) ein Gespräch mit der Samtgemeinde Bevern bezüglich einer finanziellen Beteiligung zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Vereinbarung über die gemeinsam genutzte Schulanlage in Bevern vom 14.11.2000/13.12.2000 grundlegend zu überarbeiten.
g) die Schulbezirkssatzung vom 14.12.2020 entsprechend zu ändern und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
h) auf der Grundlage des bestehenden pädagogischen und didaktischen Konzeptes einen Neubau für eine zweizügige Oberschule für die Jahrgänge 8 bis 10 in Verbindung mit der Grundschule in Delligsen zu bauen.
i) für den Standort der Oberschule in Bodenwerder eine Machbarkeitsstudie zum Thema Sanierung/Abriss der vorhandenen
Gebäude oder Neubau in Auftrag zu geben. Hinsichtlich der Außenstelle der Förderschule Geistige Entwicklung in Bodenwerder wird die Verwaltung beauftragt mit der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle bezüglich der Nachnutzung oder der Übernahme des Gebäudes Gespräche zu führen.
j) die Durchführung des VGV-Verfahren für die Auswahl des Projektsteuerers für die zukünftige Schulstruktur einzuleiten.